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Bundesanstalt für Materialforschung und -PrüfungFass-Tamm verfügt über die von der BAM bestätigte Anerkennung eines Qualitätssicherungsprogrammes (QSP) für die Herstellung von Verpackungen und/oder Großpackmitteln (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter. (QSP-BAM - 5013, Hersteller-Kurzzeichen: FTP) Im Rahmen europäischer Rechtsvorschriften und Vereinbarungen stellt die BAM ihre Kompetenz als materialtechnische und chemisch-technische Bundesanstalt national und international zur Verfügung. Sie erfüllt im Bereich des Gefahrgutrechts gesetzliche nationale und internationale Aufgaben, z.B. bei der Zulassung von Gefahrgutumschließungen und erteilt nach eingehender Prüfung entsprechende Kompetenzbestätigungen. |
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